Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Themenbereich Schulden und Insolvenz


Dies ist der Themenbereich Mustertexte

In unserer modernen Zeit wird leider immer öfter dafür Werbung gemacht sich Dinge zu kaufen, die man sich eigentlich im Augenblick überhaupt nicht leisten kann. Oft führt psychischer Druck durch das soziale Umfeld dazu, dass man, in der Hoffnung einen gewissen Lebensstandard aufbauen oder halten zu können, Güter auf Kredit kauft. Mit Kredit wird die Geldsumme bezeichnet, die der Konsument bei dem Geldgeber, oftmals ein Kreditinstitut, als Darlehen aufnimmt. Oftmals haben Schuldner mehrere Kredite bei verschiedenen Gläubigern, vielfach um einen Kredit mit einem anderen Kredit abzulösen. Die Gesamtsumme aller laufenden Kreditverträge stellen die Schulden der betroffenen Person dar.

Die Aufnahme von Schulden ist, wenn man nicht gerade von Verwandten oder Freunden leiht, immer mit zusätzlichen Kosten verbunden, da die meisten Kreditgeber an dem Darlehen verdienen wollen und daher Zinsen für den Kreditbetrag berechnen. Somit kann dann natürlich auch der Fall eintreten, dass der Schuldner die monatlichen Raten, bestehend aus Kredittilgung und Kreditzinsen, nicht mehr bezahlen kann, ohne dass ihm zu wenig für seinen Lebensunterhalt übrig bleibt. Wenn dieser Fall eintritt spricht man von Überschuldung.

Häufig kann der Schuldner in einem solchen Fall auch andere regelmäßige Kosten, wie z.B. Miete oder Energiekosten, nicht mehr aufbringen. Wichtigste Maßnahme in einem solchen Fall ist die Kontaktaufnahme mit den Gläubigern, um diese von der Situation zu unterrichten, denn nicht jeder Gläubiger ist sich darüber im Klaren, dass er nicht der einzige ist, der vom Schuldner Geld zu bekommen hat. Hilfreich könnte in diesem Zusammenhang der Musterbrief "Bitte um Stundung bei Zahlungsunfähigkeit" sein, in dem man z.B. dem Vermieter seine finanzielle Situation darlegen und um Stundung der Forderungen werben kann. Die Kreditgeber könnte man in einem solchen Fall mit dem Musterbrief "Bitte um Ratenreduzierung" um eine Anpassung der Rückzahlungsraten auf ein tragbares Niveau bitten. Und sollte der Energieversorger damit drohen den Strom abzustellen, könnte man auch ihm mit Hilfe des Mustertextes "Androhung einer Stromsperre durch den Energieversorger" einen für den Schuldner erträglichen Rückzahlungsvorschlag machen.

Wenn man sich nicht einigen kann greifen viele Gläubiger zu gerichtlichen Mitteln, womit dann weitere Kosten auf den Schuldner zukommen. Oftmals bleibt dem Schuldner bei einer zu großen Schuldenmenge als einziger Ausweg nur die Privatinsolvenz. Bei diesem Verfahren tritt der Schuldner über einen gewissen Zeitraum den pfändbaren Teil seines Einkommens sowie die Hälfte ihm zufallender Erbteile an die Gläubiger ab, man bezeichnet diesen Zeitraum als die sog. Wohlverhaltensphase, während der natürlich keine neuen Schulden gemacht werden dürfen. Nach dieser Phase (frühestens nach sechs Jahren) wird dem Schuldner der Rest seiner Schulden erlassen. Genau deshalb dürfte diese Vorgehensweise für die meisten Gläubiger eher suboptimal sein, da sie auf diesem Wege kaum die volle Kreditsumme zurück erhalten werden. Daher werden viele von ihnen für einen außergerichtlichen Vergleich offen sein, in dem ihnen eine Vergleichssumme anstatt des vollen Darlehensbetrags angeboten wird. Der Mustertext "Außergerichtlicher Vergleichsvorschlag" kann hierzu benutzt werden. Hat der Gläubiger bereits einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner erwirkt kann auch das Anbieten einer einmaligen Zahlung evtl. noch den Gläubiger umstimmen, Musterbrief "Erledigung einer Forderung durch einmalige Zahlung".

Lässt sich eine Privatinsolvenz nicht mehr umgehen sollte zunächst der Musterantrag "Kostenstundung für das Verbraucherinsolvenzverfahren (gem. § 4a InsO)" ausgefüllt und abgeschickt werden, denn auch dieses Verfahren zieht natürlich weitere Kosten nach sich. Oftmals haben Schuldner über die Gesamtsumme ihrer Schulden nur in den wenigsten Fällen eine konkrete Vorstellung. Abhilfe kann hier die "Anforderung einer Forderungsaufstellung gem. § 305 Abs. 2 InsO" sowie eine Anfrage beim Amtsgericht mithilfe des Formulars "Anfrage beim Amtsgericht (Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis)" schaffen.

Die nachfolgende Sammlung von Mustertexten für die Korrespondenz mit Gläubigern, Gerichten, Rechtsanwälten und Behörden wurden zum Teil verschiedenen Internetseiten entnommen und unterliegen dem Urheberrechts des jeweiligen Verfassers.




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