Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Themenbereich Schulden und Insolvenz


Dies ist der Themenbereich Recht und Urteile

Recht beschreibt die geltende Lebensordnung einer Gemeinschaft von Menschen. Zunächst einmal unterscheidet die Rechtsordnung zwischen dem Privatrecht und dem öffentlichen Recht. Das öffentliche Recht regelt Fragen, die im Zusammenhang mit öffentlichen Personen entstehen, also Institutionen, Stiftungen, Anstalten, Firmen, juristischen Personen usw. Hierbei stehen sich eben genannte Hoheitsträger und der Einzelne, der sogenannte Hoheitsbetroffene in einer hierarchischen Rangordnung gegenüber. Es gibt aber auch die Rechtsbeziehungen, welche die Verhältnisse der Hoheitsträger untereinander regeln. Privatrecht regelt hingegen jene Rechtsbeziehungen, in denen sich beide Parteien auf gleicher Ebene begegnen. Hierzu zählen die Rechtsbeziehungen von natürlichen Personen, als auch der juristischen Personen des Privatrechts und der teilrechtsfähigen Vereinigungen des Privatrechts, wie z.B. die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR; lt. § 705 BGB) oder die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

Bestimmte Rechte sind absolute Rechte und sie gelten absolut, wie etwa das Eigentumsrecht, das Urheberrecht oder das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das Eigentumsrecht z. B. besagt, dass dem Eigentümer die Befugnis zusteht, nach Belieben mit der Sache zu verfahren und darüber uneingeschränkt entscheiden zu dürfen. Zum relativen Recht gehören hingegen Rechte, die sich gegen bestimmte Personen richten. Unter den relativen Rechten ist ein bestimmter Anspruch von zentraler Bedeutung, d.h. das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterbleiben verlangen zu können. Dazu gehören gewöhnlich Rechte aus einem Vertrag, wie z.B. das Kaufrecht. So hat der Käufer einen Anspruch auf Eigentumsbeschaffung und auf der anderen Seite hat auch der Verkäufers das Recht auf die Zahlung des Kaufpreises. Zu einer besonderen Kategorie von Rechten gehören die Gestaltungsrechte, welche die Befugnis zuteilen, subjektive Rechte zu begründen, zu verändern oder aufzuheben - die häufigste Erscheinung hiervon ist eine Kündigung oder Anfechtung.

Um eine harmonisches Zusammenleben der Menschen einer Gesellschaft gewährleisten zu können, entstehen Rechte normalerweise vor dem Zeitpunkt ihrer Anwendung. Um entscheiden zu können, wann sie zum Einsatz kommen, muss ebenfalls geregelt werden, für welchen Fall sie gelten. Es wird eine Rechtsnorm aufgestellt: Wenn die Beweggründe A, B und C erfüllt sind, dann soll D eintreten. All Voraussetzungen zusammen, nennt man einen Tatbestand. Rechtsnormen bestehen demnach aus einem Tatbestand und einer Rechtsfolge. Im Unterschied zu den Ansprüchen von Moral und Sitte, die ohne staatliche Regulierung mehr oder weniger berücksichtigt werden, wird Recht vom Staat institutionell überwacht, und seine Berücksichtigung ist notfalls mit Zwangsmaßnahmen durchsetzbar. Für die Durchsetzung dieser rechtlichen Beschlüsse hat der Staat sogenannte Rechtspflegeeinrichtungen, die Gerichte, eingesetzt. Selbstjustiz ist dabei nicht vorgesehen und staatlich verboten.

Urteile, solange sie nicht vom Bundesverfassungsgericht kommen, sind grundsätzlich Einzelfallentscheidungen. Neue Sachverhalte erfordern erneutes Überdenken einer bestimmten Angelegenheit, d.h. wie mit ihr zukünftig umzugehen sei. Es kommt zu einem Beschluss und einem rechtskräftigen Urteil. Zum Beispiel wird es in der Musikbranche zukünftig nicht mehr an der Tagesordnung sein, bestimmte Tonfolgen aus bekannten Titeln neu aufzulegen. Der Bundesgerichtshof hat ein neues Urteil verfasst. Zu Grunde liegt diesem Urteil ein Rechtsstreit zwischen einer alteingesessenen Band und einem bekannten Produzenten, der ein Sample aus einem der Songs dieser Band benutzt hat. Was konkret gemacht wurde, war, dass ein kleiner Ausschnitt aus dem Song als sogenanntes ‚Loop' unter den neuen Song gelegt wurde, was eine durchaus gängige Praxis ist. Den Produzenten droht nun eine Abmahnwelle, denn wenn man dem Urteil des BGH folgt, ist selbst das Verwenden kleinster Tonschnipsel schon strafbar und könnte die Urheberrechte verletzen.

Innerhalb des Rechts stellt das Strafrecht einen besonders empfindlichen Teil dar. Opfer von Straftaten hoffen selbstverständlich auf Verständnis und Hilfe bei der Verarbeitung der Folgen einer Straftat. Über einen Rechtsanwalt kann das Opfer nicht nur die Vertretung seiner/ihrer Interessen erhalten sondern auch Informationen über den Verlauf des Gerichtprozesses sowie andere Hilfestellungen zum Beispiel zum Umgang mit Behörden und Versicherungen. Auf der anderen Seite haben auch Straftäter einen Anspruch auf die Vertretung Ihrer Rechte durch einen Anwalt. Unschuldige müssen ihre Unschuld auch belegen können.

Aber nicht nur innerhalb des Staates gilt Recht, sondern auch auf europäischer Ebene. Hier gilt als höchster europäischer Spruchkörper der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser hat z.B. 1999 in einem an Frankreich gerichteten Urteil dargelegt, dass es den Eigentümern kleinerer Grundstücke nicht zugemutet werden kann, Hobbyjagden auf ihren Grundstücken dulden zu müssen, wenn die Grundeigentümer sich grundsätzlich gegen die Jagd aussprechen. Zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) darf es keine Zwangsmitgliedschaft von Grundeigentümern in Jagdvereinigungen geben, denn dies verstoße gegen die Europäische Konvention.




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