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Das Thema Schulden gewinnt immer mehr an Bedeutung, scheint es doch heute fast selbstverständlich, zur Finanzierung nicht nur geschäftlicher, sondern auch größerer privater Anschaffungen einen Ratenkredit aufzunehmen oder zumindest den Dispokredit des Girokontos in Anspruch zu nehmen. Dies alles ist so lange kein Problem, wie die fälligen Raten pünktlich und in voller Höhe aus dem laufenden Einkommen gezahlt werden können.
Problematisch wird es erst dann, wenn sich aus irgendeinem Grund das Einkommen drastisch verringert oder infolge von Arbeitslosigkeit oder Krankheit ganz wegfällt. Dann kann es sehr schnell passieren, dass der Schuldner mit der Rückzahlung seines Kredites in Rückstand gerät. Dies kann ersthafte Konsequenzen haben, wenn nicht entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen werden. Es droht ansonsten eine Überschuldung. Von Überschuldung ist immer dann die Rede, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seine Zahlungsverpflichtungen mit seinen laufenden Einnahmen zu decken.
Gerät der Schuldner in einen Zahlungsrückstand, wird sein Gläubiger verschiedene Maßnahmen ergreifen, um möglichst schnell an sein Geld zu kommen. Am Anfang stehen dabei außergerichtliche Mahnungen in Form von Zahlungserinnerungen oder einem bzw. mehreren Mahnschreiben. Reagiert der Schuldner darauf nicht, kann der Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen oder mit Hilfe eines Inkassobüros versuchen, die Schulden einzutreiben. Ist auch dies erfolglos, kommt es meist zu einem Vollstreckungsbescheid. Nun ist der Gläubiger berechtigt, sich der Hilfe eines Gerichtsvollziehers zu bedienen. Finden sich in der Wohnung des Schuldners keine pfändbaren Gegenstände und ist auch keine Lohn- oder Gehaltspfändung möglich, wird in der Regel die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (früher Offenbarungseid) gefordert. Dadurch ist der säumige Zahler auch beim Amtsgericht offiziell als Schuldner registriert und wird bei keiner Bank, Sparkasse oder einem Versandhaus bzw. örtlichen Händler mehr einen Kredit erhalten. Ein Girokonto wird, wenn überhaupt, oft nur noch auf Guthabenbasis gewährt.
Da dies alles zum Teil sehr drastische Maßnahmen sind, die für den säumigen Schuldner weitreichende Folgen haben können, ist es wichtig, rechtzeitig gegenzusteuern. Wer merkt, dass er seinen übernommenen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, sollte schnellstmöglich das Gespräch mit dem Gläubiger suchen und sich um eine einvernehmliche Lösung bemühen. Oft ist es möglich, Ratenzahlungen oder auch Stundungen der geschuldeten Geldsumme zu vereinbaren.
Bei finanziellen Problemen ist es sehr wichtig, sich einen Überblick über die aktuelle Finanzlage zu verschaffen und den Tatsachen ins Auge zu sehen. Das Führen eines Haushaltsbuches und die genaue Dokumentation der Geldein- und -ausgänge wird dringend empfohlen. So können auch am ehesten Einsparpotenziale entdeckt werden. Es sollte auch überprüft werden, ob eventuell die Einnahmen erhöht werden können. Wer die Möglichkeit hat, einer Nebenbeschäftigung nachzugehen oder die aktuelle Tätigkeit auszuweiten, sollte dies unbedingt tun.
Wer Mahnungen oder Post vom Inkassobüro bekommt, sollte auch unbedingt genau prüfen, ob die Forderung in dieser Höhe berechtigt ist. Wichtig ist es außerdem, keine neuen finanziellen Verpflichtungen einzugehen, wenn deren Begleichung nicht sichergestellt ist.
Ein großer und oft folgenschwerer Fehler überschuldeter Personen ist es, die Zahlung der Miete oder der Energiekosten einzustellen, um weiter die Kreditraten zahlen zu können. Dies sollte unbedingt vermieden werden, andernfalls drohen erste Konsequenzen. Gerät der Mieter mit zwei Monatsmieten in den Rückstand, ist der Vermieter berechtigt, die Wohnung fristlos zu kündigen. Wenn jetzt nicht gehandelt und zum Beispiel beim zuständigen Sozialamt oder der ARGe ein zinsloses Darlehen oder die Übernahme der Mietschulden beantragt wird, droht der Verlust der Wohnung und Obdachlosigkeit. Auch wer die Stromrechnungen nicht mehr bezahlt, hat mit gravierenden Konsequenzen zu rechnen. Die Energieversorger sind dann berechtigt, die Stromversorgung bis zur vollständigen Begleichung der offenen Rechnungen einzustellen. Eine grundsätzliche Regel bei Überschuldung ist es deshalb, dass Miet- und Energieschulden immer Vorrang vor anderen Schulden haben.
Im Falle von Überschuldung ist es immer hilfreich, den Kontakt zu einer staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstelle zu suchen. Es ist dabei nebensächlich, ob diese Schuldnerberatungsstelle von der AWO, der Diakonie, der Caritas oder vom städtischen Sozialamt betrieben wird. In jeder dieser Einrichtungen wird der Schuldner hilfreiche Tipps erhalten, wie er mit seiner jeweiligen Situation umgehen kann. Die Schuldnerberatungsstellen helfen auch bei der Formulierung von Schreiben an die Gläubiger oder bei rechtlichen Schwierigkeiten in Verbindung mit den Schulden.
Da es sehr viele verschuldete Menschen gibt, sind die Wartezeiten jedoch oft sehr lang und es ist viel Geduld im Vorfeld erforderlich. Bevor man sich an eine gewerbliche Schuldnerberatungsstelle wendet, sollte genau geprüft werden, welche kostenlose Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die Schuldnerberatungsstellen sind darauf angewiesen, dass ihre Klienten aktiv an der Verbesserung ihrer finanziellen Situation mitwirken. Auch bei der Führung eines Haushaltsbuches sind sie behilflich.
Ist es nicht absehbar, dass die Schulden in der nächsten Zeit aus dem aktuellen Einkommen getilgt werden können, bleibt oft als Lösung der Schuldenproblematik nur die Privatinsolvenz. Diese gibt es seit dem Jahre 1999. Sie soll redlichen Schuldnern ermöglichen, nach einer gewissen Zeit schuldenfrei zu werden. Es gilt, eine so genannte Wohlverhaltensphase von derzeit 6 Jahren durchzustehen, um dann die Chance auf die Restschuldbefreiung zu erhalten. In dieser Wohlverhaltensphase dürfen keine neuen Schulden gemacht werden und der Schuldner muss einer Erwerbsarbeit nachgehen oder sich verstärkt darum bemühen. Dies muss auch nachgewiesen werden. Auch dem Verfahren der Privatinsolvenz steht die Schuldnerberatung mit Rat und Tat zur Seite.
Weiterführend wichtige Infos zu Themen, mit denen viele Schuldner in Berührung kommen (mit freundlicher Genehmigung vom Verein Schuldnerhilfe Essen e. V.)
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