Seit Anfang 1999 bestimmt nicht mehr das Gericht, sondern der Gerichtsvollzieher einen Termin, zu dem der Schuldner für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erscheinen muss. Der Ladung ist meist ein Formular, das "Vermögensverzeichnis", beigefügt. Dieses kann vom Schuldner ausgefüllt mitgebracht oder aber erst während des Termins ausgefüllt werden. Der Schuldner wird auf die Strafbarkeit falscher Angaben hingewiesen. Er erklärt an Eides Statt, dass die von ihm gemachten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht wurden. Dann ist der Termin beendet.
Mit Hilfe des Vermögensverzeichnisses kann sich der betreffende Gläubiger ein Bild über die Vermögensverhältnisse des Schuldners verschaffen. Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wird im sogenannten "Schuldnerverzeichnis" beim Amtsgericht eingetragen. Sie kann nur von Personen eingesehen werden, die ein begründetes Interesse vorweisen können. Die <a href="http://www.schufa.de" target="_blank" >SCHUFA nimmt die Abgabe ebenfalls in ihr Verzeichnis auf.




















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