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Altersvorsorge Selbständiger auch in der Insolvenz gesichert

Seit 31.03.2007 sind private Lebens- und Rentenversicherungen Selbständiger genauso geschützt wie etwa die Rente oder Pensionen bei abhängig Beschäftigten.

Im Vergleich zu Arbeitseinkommen genossen die Einkünfte Selbstständiger bislang keinen Pfändungsschutz. Sie unterfielen, selbst wenn sie ausschließlich der Alterssicherung dienten, der Einzel- oder Gesamtvollstreckung. Diesem Risiko ist der Empfänger von Leistungen aus einer gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung nicht ausgesetzt. Ihm verbleiben die Rentenansprüche aus der Rentenversicherung, die nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden können.

Der vollständige Gesetzeswortlaut kann hier nachgelesen werden.

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Publiziert am: Donnerstag, 06. August 2009 (468 mal gelesen)
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