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Außergerichtlicher Vergleichsvorschlag (Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose)

mit freundlicher Genehmigung vom / Copyright by Forum Schuldnerberatung

Absender:

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An

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Außergerichtliches Vergleichsangebot gem. § 305  InsO

Forderungssache : _______________________________________
./. mich
I.Z.: _______________________________________
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme bezug auf Ihr Schreiben vom (datum)

Leider bin ich wirtschaftlich nicht in der Lage, Ihre Forderung in voller Höhe zu begleichen bzw. Ratenzahlungen zu leisten. Ich habe, bei <zahl> Gläubigern, Gesamtforderungen in Höhe von etwa zu begleichen. Ich lebe von Sozialhilfe und habe am die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Aufgrund meines Alters und der Tatsache, daß ich Kinder zu versorgen habe (bzw. andere persönlichen Umstände die eine baldige wirtschaftliche Erholung ausschließen) wird sich diese Situation auch langfristig voraussichtlich nichts ändern.

Dennoch bin ich bereit, Ihnen ein Angebot zu unterbreiten und habe mir dazu Drittmittel beschafft. Diese stehen mir bis zum <datum> zwecks Schuldenregulierung zur Verfügung. Mit diesen Mitteln, in Höhe von kann ich den Gläubigern % der Gesamtforderungen anbieten. Diese Summe entspricht dem Betrag, der für die Kosten der Durchführung eines Insolvenzverfahrens aufgebracht werden müßte. Sollte die Regulierung scheitern, sehe ich mich gezwungen, diese Mittel auch entsprechend zu verwenden. Es ist zu berücksichtigen, daß im Insolvenzverfahren aller Wahrscheinlichkeit nach keine Verteilungsmasse entstehen wird.

Ich biete Ihnen daher eine Vergleichssumme in Höhe von <betrag> an. Diese Summe kann zum gezahlt werden. Nach Eingang der Vergleichssumme bitte ich um Aushändigung vorhandener Vollstreckungstitel.

Da ich der Ansicht bin, daß mein Angebot durchaus angemessen und wirtschaftlich ist, bitte ich um eine wohlwollende Prüfung und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen


Wenn es gelingt, und das ist gar nicht so unwahrscheinlich, Kopf- und Summenmehrheit zu erreichen, ist es nur ein kleiner Schritt zum gerichtlichen Schuldenbereinigunngverfahren o h n e  Antrag auf Restschuldbefreiung. In dem Fall zahlt man nämlich höchstens die Zustellungskosten (Gläubigerzahl x € 11,-) und bekommt in der Regel die Zustimmungsersetzung ohne Probleme. Die Zahlungsfrist sollte daher das SBP-Verfahren (je nach Gericht zwischen 2 - 4 Monaten) berücksichtigen. Bei einigen Sozialhilfeempfängern ist diese Strategie in meiner Praxis bereits gelungen. Auch vor Einführung der InsO hatte ich gute Erfahrungen mit Drittmitteln. Je nach Konstellation (siehe o.g. 3 Kriterien) lagen die Quoten zwischen 5 und 20%. 

Name: Ronald Matthijssen 
 
Stand: 28.08.03

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Publiziert am: Sonntag, 19. Oktober 2003 (10075 mal gelesen)
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