Berichtstermin
Im Berichtstermin hat der Insolvenzverwalter über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und die Gründe, die zur Insolvenz geführt haben, zu berichten. Er erläutert die Möglichkeiten einer bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger sowie betriebserhaltender Maßnahmen (Sanierung), ggfs. Grundlagen eines Insolvenzplanes sowie die Folgen der jeweiligen Maßnahmen für die Ansprüche der Gläubiger.
Schuldner, Gläubigerauschuss, Betriebsrat und Sprecherausschuss der leitenden Angestellten - im Einzelfall auch die amtlichen Berufsvertretungen der Industrie, des Handels, des Handwerks oder der Landwirtschaft - haben die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Die Gläubigerversammlung entscheidet über die zu treffenden Maßnahmen. Sie kann den Verwalter mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplanes beauftragen. In einem späteren Termin kann sie ihre Entscheidung ändern.
Schuldner, Gläubigerauschuss, Betriebsrat und Sprecherausschuss der leitenden Angestellten - im Einzelfall auch die amtlichen Berufsvertretungen der Industrie, des Handels, des Handwerks oder der Landwirtschaft - haben die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Die Gläubigerversammlung entscheidet über die zu treffenden Maßnahmen. Sie kann den Verwalter mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplanes beauftragen. In einem späteren Termin kann sie ihre Entscheidung ändern.
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Publiziert am: Montag, 06. Oktober 2003 (2158 mal gelesen)
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