Musterantrag zur Anpassung von Kontenpfändungen an die neuen Pfändungsfreigrenzen
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Absender: Name, Straße, Ort
An das Amtsgericht XXXXX
Kontopfändungsschutz nach § 850k ZPO
für Konto-Nr. XXXXX bei der XXXXX Bank (BLZ: XXX XXX XX)
hier: Antrag auf Abänderung gem. § 850g ZPO
In der Vollstreckungssache
Name, Adresse (Schuldner)
gegen
Name/n, Adresse/n (Gläubiger)
(Achtung: Hier müssen sämtliche Konto-PfÜB aufgeführt werden, die ergangen sind!) PfÜB-Az: XXXXX
beantrage ich:
1. Der Beschluss/Die Beschlüsse des Gerichts vom XXXXX (Datum) wird/werden dahin geändert, dass die Pfändung des o.g. Kontos zukünftig in Höhe von XXXXX EUR monatlich aufgehoben wird.
2. Zusätzlich sind folgende auf dem Konto eingehende unpfändbare Sozialleistungen ..... (z.B. Kindergeld, Halbwaisenrente) weiterhin in voller Höhe pfandfrei zu stellen.
Begründung:
Durch einstimmigen Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15.11.2001 und die mehrheitliche Zustimmung des Bundesrates am 30.11.2001 ist das 7. Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen rechtsverbindlich verabschiedet. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht an/ist am ... erfolgt.
In Anwendung der neuen Pfändungstabelle steht mir daher ab 01.01.2002 nach §§ 850a, 850c ZPO ein Pfändungsfreibetrag von XXXXX EUR monatlich zu.
Wie aus dem Gesetzeswortlaut des § 850k ZPO ersichtlich, ist mir der Betrag als unpfändbar zu belassen, der bis zum nächsten Zahlungstermin einer Pfändung nicht unterworfen ist. Da mein Gehalt jeweils zum 30. eines Monats gezahlt wird, ist von der Gehaltszahlung am 30.12.2001 der Teil unpfändbar zu stellen, der dem jeweils gültigen Pfändungsfreibetrag bis zum 30.01.2002 entspricht. Dies bedeutet, dass bei der Feststellung des Pfändungsfreibetrages ab dem 01.01.2002 die zu diesem Datum in Kraft tretende Pfändungstabelle zugrunde zu legen ist. Ich beantrage daher, den Pfändungsbeschluss entsprechend abzuändern, so dass mir für Monat Januar 2002 der dann gültige Pfändungsfreibetrag zuzüglich der o.g. Sozialleistungen zur Verfügung steht.
Ich bitte darum, die Bank vorab telefonisch zu unterrichten.
Ort, Datum
Unterschrift
An das Amtsgericht XXXXX
Kontopfändungsschutz nach § 850k ZPO
für Konto-Nr. XXXXX bei der XXXXX Bank (BLZ: XXX XXX XX)
hier: Antrag auf Abänderung gem. § 850g ZPO
In der Vollstreckungssache
Name, Adresse (Schuldner)
gegen
Name/n, Adresse/n (Gläubiger)
(Achtung: Hier müssen sämtliche Konto-PfÜB aufgeführt werden, die ergangen sind!) PfÜB-Az: XXXXX
beantrage ich:
1. Der Beschluss/Die Beschlüsse des Gerichts vom XXXXX (Datum) wird/werden dahin geändert, dass die Pfändung des o.g. Kontos zukünftig in Höhe von XXXXX EUR monatlich aufgehoben wird.
2. Zusätzlich sind folgende auf dem Konto eingehende unpfändbare Sozialleistungen ..... (z.B. Kindergeld, Halbwaisenrente) weiterhin in voller Höhe pfandfrei zu stellen.
Begründung:
Durch einstimmigen Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15.11.2001 und die mehrheitliche Zustimmung des Bundesrates am 30.11.2001 ist das 7. Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen rechtsverbindlich verabschiedet. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht an/ist am ... erfolgt.
In Anwendung der neuen Pfändungstabelle steht mir daher ab 01.01.2002 nach §§ 850a, 850c ZPO ein Pfändungsfreibetrag von XXXXX EUR monatlich zu.
Wie aus dem Gesetzeswortlaut des § 850k ZPO ersichtlich, ist mir der Betrag als unpfändbar zu belassen, der bis zum nächsten Zahlungstermin einer Pfändung nicht unterworfen ist. Da mein Gehalt jeweils zum 30. eines Monats gezahlt wird, ist von der Gehaltszahlung am 30.12.2001 der Teil unpfändbar zu stellen, der dem jeweils gültigen Pfändungsfreibetrag bis zum 30.01.2002 entspricht. Dies bedeutet, dass bei der Feststellung des Pfändungsfreibetrages ab dem 01.01.2002 die zu diesem Datum in Kraft tretende Pfändungstabelle zugrunde zu legen ist. Ich beantrage daher, den Pfändungsbeschluss entsprechend abzuändern, so dass mir für Monat Januar 2002 der dann gültige Pfändungsfreibetrag zuzüglich der o.g. Sozialleistungen zur Verfügung steht.
Ich bitte darum, die Bank vorab telefonisch zu unterrichten.
Ort, Datum
Unterschrift
zur Verfügung gestellt von Prof. Dieter Zimmermann und Cilly Lunkenheimer
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recherchiert/empfohlen von pleite-was-nun.info
Publiziert am: Sonntag, 19. Oktober 2003 (4425 mal gelesen)
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