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Musterbrief: Anforderung von Unterlagen

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Außergerichtlicher Einigungsversuch gemäß § 305 Abs. 1 Insolvenzordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin überschuldet und zahlungsunfähig und beabsichtige auf der Grundlage der Insolvenzordnung eine Schuldenbereinigung zu erreichen. Als vorrangige Lösung soll, wie vom Gesetz vorgesehen, zunächst eine außergerichtliche Einigung mit allen Beteiligten erreicht werden, um ein für alle Beteiligten zeit-, arbeits- und kostenaufwendiges gerichtliches Verfahren zu vermeiden.

Hierbei werde ich natürlich Ihre berechtigten Interessen angemessen berücksichtigen und Ihnen einen Vorschlag im Rahmen meiner finanziellen und persönlichen Möglichkeiten unterbreiten.

Um diesen Vorschlag vorzubereiten, muss ich zunächst alle bestehenden Forderungen erfassen, da sich mein Vorschlag an dem Anteil Ihrer Forderung an meiner Gesamtverschuldung richten wird. Ich bitte Sie deshalb um Überlassung folgender Unterlagen:

- Forderungsaufstellung (aufgeschlüsselt nach § 497 Abs. 3 bzw. § 367 Abs.  1 BGB)

- Kopie des Titels

- Benennung geltend gemachter rechtsgültiger Sicherheiten (Art der  Sicherung, Kopie der Urkunde, Datum, Höhe der gesicherten Forderung).

Sollte die o.g. Forderung nicht (mehr) bestehen oder Sie auf die Forderung verzichten, so bitte ich Sie, mir eine entsprechende schriftliche Mitteilung zukommen zu lassen, damit ich notfalls die Aufstellung einer vollständigen Forderungs- und Gläubigerübersicht im gerichtlichen Verfahren nachweisen kann. Sollten Sie weitere Forderungen gegen mich geltend machen, bitte ich ebenfalls um Überlassung der o.g. Unterlagen. Für die Dauer des außergerichtlichen Einigungsverfahrens bitte ich, auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu verzichten und die Forderung vorläufig zu stunden. Nicht nur dass zur Zeit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen derzeit keinen Erfolg haben würden, würden sie auch meine Bemühungen um eine gütliche Einigung gefährden.

Ich danke für Ihr Verständnis und Ihre Kooperationsbereitschaft. Für Ihre Rückantwort habe ich mir eine Frist

bis zum 00.00.2002 notiert. oder: Für den 00.00.2002 ist ein erstes Gespräch mit der Schuldnerberatungsstelle vereinbart worden. Es würde den Fortgang des Einigungsversuches auch in Ihrem Interesse sehr nützen, wenn mir bis dahin die erbetenen Unterlagen vorlägen.

Mit freundlichen Grüßen


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recherchiert/empfohlen von pleite-was-nun.info

Publiziert am: Montag, 01. Dezember 2003 (8516 mal gelesen)
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