PC vom Sozialamt
Das Sozialamt muss einem Schüler Beihilfe zum Kauf eines Computers mit Internetanschluss gewähren, wenn die Schule die PC-Nutzung erwartet und der Schüler sonst gegenüber den Mitschülern ins Hintertreffen geriete - so urteilte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Az 4 LB 279702
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Publiziert am: Donnerstag, 06. August 2009 (304 mal gelesen)
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