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Prozesskostenhilfe

Staatliche Unterstützung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen

Von Cecilia Szabó
Unsere Verfassung schreibt vor, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Diese Chancengleichheit geht aber ins Leere, wenn so Mancher auf die gerichtliche Durchsetzung der eigenen Rechte verzichten muss. Und zwar aus finanziellen Gründen. Denn tatsächlich kann ein Prozess teuer werden. Um an dieser Stelle ein Mindestmaß an Chancengleichheit zu gewährleisten, gibt es vom Staat finanzielle Unterstützung.

Ob ein Streit mit dem Vermieter, Ärger mit dem Arbeitgeber oder ein Unfall mit dem PKW: Für fast jeden kommt irgendwann die Situation über einen Prozess nachzudenken. Die Anwalts- und Gerichtsgebühren sind aber oft nur schwer zu schultern. Hier kann die Prozesskostenhilfe - oder kurz PKH - entlasten. Wer Prozesskostenhilfe (PKH) beanspruchen kann, erläutert Jürgen Mannebeck, Richter am Amtsgericht Köln.

mehr unter: Deutschlandradio

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Publiziert am: Donnerstag, 06. August 2009 (288 mal gelesen)
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