RestschuldbefreiungIst der Schuldner eine natürliche Person, so kann er über die Regelungen der Restschuldbefreiung (§§ 286- 303 InsO) von seinen Verbindlichkeiten befreit werden. Diese Möglichkeit gilt auch für den persönlich haftenden Gesellschafter eines insolventen Unternehmens.

[ Zurück ]
Publiziert am: Montag, 06. Oktober 2003 (2537 mal gelesen)
Copyright © by Schulden und Insolvenz Info Hilfe Forum
|