Schuldenbereinigungsplan Einmalzahlung
Wenn Sie beispielsweise auf lange Sicht kein pfändbares Einkommen haben, oder von Verwandten oder Bekannten einen bestimmten Betrag zur Verfügung gestellt bekommen, dann ist unter Umständen ein Vergleich in Form einer Einmalzahlung das bessere Zahlungsangebot an Ihre Gläubiger. Beachten Sie: Je höher Ihr Vergleichsbetrag ist und um so sinnvoller für den Gläubiger eine Einmalzahlung erscheint, um so eher wird ein Vergleich gelingen.
Geben Sie den Gläubigern die Gründe an, die Ihrer Meinung nach für eine Einmalzahlung sprechen, z.B.:
- Alle Gläubiger werden besser gestellt als im Insolvenzverfahren, da ich keine pfändbaren Beträge erwirtschafte.
- Eine Verbesserung meiner wirtschaftlichen Situation ist aufgrund meiner gleichbleibenden Rente/Pension nicht mehr zu erwarten.
Wie errechne ich den Betrag, den ich an den einzelnen Gläubiger zahlen muss?
Dazu müssen Sie eine Quote errechnen. Anhand dieser Quote können Sie den Betrag errechnen, den Sie an die einzelnen Gäubiger zahlen. Die Einzelheiten sind in den folgenden Schritten dargestellt:
1.
Zunächst einmal ermitteln Sie den Gesamtbetrag aller Forderungen. Zählen Sie dazu die Forderungen aller Gläubiger zusammen. Im unteren Beispiel sind dies: 61.068,75 €.
2.
Anschließend legen Sie Ihren Vergleichsbetrag fest. Dies sind im unteren Beispiel:
6.000,00 €.
Rechnen Sie nun: 6.000 € * 100
61.068,75 €
Geben Sie im Taschenrechner ein: 6.000 * 100 / (geteilt) 61.068,75
Das Ergebnis lautet: 9,82
3.
Rechnen Sie zu guter Letzt die Summe aus, die jeder einzelner Gläubiger erhält:
Der erste Gläubiger hat im unteren Beispiel eine Forderung von: 5.230,40 €
Rechnen Sie nun: 9,82*5.230,40 € / 100
Das Ergebnis lautet: 513,89 €
Rechnen Sie nun für jeden weiteren Gläubiger die Vergleichssumme aus.
Zur Kontrolle: Die Summe aller Vergleichsbeträge muss zu guter Letzt wieder den Betrag ergeben, den Sie insgesamt zur Verfügung stellen können, in diesem Beispiel also 6.000,00 €.
Schuldenbereinigungsplan Einmalzahlung (Muster) vom 28.08.2003
Die Zahlung der unten genannten Vergleichszahlung erfolgt einen Monat nach Annahmebeschluß des Gerichtes, bzw. einen Monat nach der schriftlichen Zustimmung aller Gläubiger. Nach Erhalt der Vergleichzahlung werden die Schuldtitel an den Antragsteller herausgegeben, und die Gläubiger erklären den Verzicht auf alle Restforderungen gegen den Antragsteller. Es bestehen keine Sicherheiten, die verwertet werden könnten.
Gläubiger | Gesamtforderung | Einmalige Vergleichszahlung | Quote in % |
Willi Schmidt | 5.230,4 € | 513,89 € | 9,82 |
Deutsche Bank | 2.540,00 € | 249,55 € | 9,82 |
Hilmer & Co. | 200,00 € | 19,65 € | 9,82 |
Sparkasse Bonn | 25.321,60 € | 2.487,85 € | 9,82 |
Raiffeisenbank Bobeshausen | 10.525,00 € | 1.034,08 € | 9,82 |
Imbiss GmbH | 230,00 € | 22,60 € | 9,82 |
Gema Dortmund | 608,61 € | 59,80 € | 9,82 |
Abfallbeseitigungs GMBH | 464,00 € | 45,59 € | 9,82 |
Finanzamt Oberberg | 6.309,00 € | 619,86 € | 9,82 |
Berufsgenossenschaft | 2.548,60 € | 250,40 € | 9,82 |
Landesarbeitsamt NRW | 1.003,00 € | 98,54 € | 9,82 |
Provinzial | 2.985,47 € | 293,32 € | 9,82 |
Sok Versicherung | 630,20 € | 61,92 € | 9,82 |
Frittenpol | 2.130,50 € | 209,32 € | 9,82 |
Alte Leipziger Versich. | 342,37 € | 33,64 € | 9,82 |
61.068,75 € | 6.000,00 € | ||
9,82 | |||
Vergleichssumme | 6.000,00 |
Letzte Aktualisierung 28.08.2003 - Punkt 3 korrigiert am 27.04.2006 (Danke an User magicman)
Beitrag von: Heiko Neumann und Stephan Hauser
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Publiziert am: Sonntag, 19. Oktober 2003 (10523 mal gelesen)
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