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Verspäteter Antrag auf Restschuldbefreiung

Hat der ordnungsgemäß belehrte Schuldner in einem früheren Verfahren den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung nicht rechtzeitig gestellt, führt die Präklusion des früheren Antrags zur Unzulässigkeit eines erneuten Restschuldbefreiungsantrags, jedenfalls wenn kein neuer Gläubiger hinzu gekommmen ist.

BGH 06.07.2006 - IX ZB 263/05

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Publiziert am: Donnerstag, 06. August 2009 (314 mal gelesen)
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