Erklärung Insolvenzverwalter
Das Insolvenzverfahren wird mit einem Insolvenzverwalter geführt. Die Aufgabe eines Insolvenzverwalters kann nur eine natürliche neutrale Person ausüben. Diese Person muss außerdem über juristische und wirtschaftliche Kenntnisse verfügen. Der Richter ernennt durch einen Beschluss bei der Insolvenzeröffnung den zuständigen Insolvenzverwalter. Bei Ablehnung des Insolvenzverwalters durch die gläubiger, kann auf der Gläubigerversammlung die Wahl eines neuen Verwalters erfolgen. Ist der Insolvenzverwalter ordnungsgemäß bestellt, besteht seine erste Aufgabe darin, das Vermögen welches in die Insolvenzmasse gehört, in Besitz zu nehmen. Dem Insolvenzverwalter obliegt das alleinige Verfügungs- und Verwaltungsrecht im gesamten Insolvenzverfahren. Sein Amt besteht außerdem aus folgenden Aufgaben.
- Aussonderung von schuldnerfremden Gegenständen, die nicht zur Insolvenzmasse gehören.
- Ergänzung der Insolvenzmasse durch Gegenstände die zum Vermögen des Schuldners gehören
- gleichmäßige Verteilung der Insolvenzmasse an die Gläubiger
- Erstellung einer Übersicht( Insolvenztabelle) über die Masse und aller beteiligten Gläubiger
Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Insolvenzverwalter persönlich.
Siehe auch:
[ Aussonderung ] [ Gläubiger ] [ Gläubigerversammlung ] [ Insolvenz ] [ Insolvenzmasse ] [ Insolvenztabelle ] [ Insolvenzverfahren ] [ Schuldner ]
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