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Erklärung Effektivzins


Zahlreiche Geldinstitute mindern die Restschuld nicht sofort um die eingehende Tilgungsrate. So wird dieser Abschlag lediglich einmal im Monat, im Quartal oder sogar erst einmalig am Jahresende berücksichtigt. Deshalb muss der Kreditnehmer also Zinsen für Schulden zahlen, die er bereits getilgt hat. Generell muss die Bank den Effektivzins sowohl bei einem neuen Vertrag als auch bei einer Verlängerung angeben. Somit stellt der Effektivzins im Vergleich zum Nominalzins die bessere Vergleichsgrundlage dar. Der effektive Jahreszins setzt sich zusammen aus Zinsen pro Jahr sowie der Bearbeitungsgebühr und errechnet sich nach folgender Formel: ((Zinssatz pro Monat x Vertragslaufzeit in Monaten) + Bearbeitungsgebühr in % x 12) / (Vertragslaufzeit in Mon. + 1)

Siehe auch:
[ Kredit ] [ Kreditnehmer ] [ Tilgung ] [ Vergleich ]






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