Erklärung Kündigung des Mietverhältnisses
Die Kündigung einer Wohnung kann aufgrund von Mietschulden erfolgen. Ist der Mieter mit zwei Monatsmieten in Verzug und wurde mehrmals erfolglos angemahnt, ist der Vermieter berechtigt dem Mieter fristlos zu kündigen. Um die Kündigung aufzuhalten sollte schnellstmöglich Hilfe in der Schuldnerberatung gesucht werden. Sehr oft erklären sich die Vermieter bereit die Kündigung zu erlassen, wenn der Mieter die rückständigen Beträge in Raten abzahlt. Wenn Mieter auf die Kündigung nicht reagieren droht als nächster und letzter Schritt die Räumungsklage.
Siehe auch:
[ Mietschulden ] [ Räumung ] [ Räumungsklage ] [ Schuldner ] [ Schuldnerberatung ] [ Verzug ]
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