Erklärung Lohn- und Gehaltspfändung
Der Anspruch auf Lohn ist pfändbar. Die Lohn- und Gehaltspfändung erfolgt beim Arbeitgeber des Schuldners. Wenn mehrere Gläubiger einen Pfändungsanspruch durchsetzen wollen, erfolgt die Pfändung der Reihenfolge nach. Der Rang richtet sich dabei am Eingangsdatum des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beim Arbeitgeber. Ist der erste Gläubiger bezahlt, erhält der nachfolgende Gläubiger die pfändbare Summe. Der Betrag des Lohnes, der gepfändet werden darf richtet sich nach der Einkommenshöhe und an der Anzahl der Unterhaltsberechtigten. Die gesetzlich festgelegte Pfändungstabelle gibt genau Aufschluss über den Pfändungsfreibetrag. Der Schuldner muss einen bestimmten Betrag behalten können, damit das Existenzminimum gesichert bleibt.
Siehe auch:
[ Gläubiger ] [ Pfändung ] [ Rang ] [ Schuldner ]
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