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Erklärung Mithaftung


Grundsätzlich haftet jede Person selbst für seine eigenen Rechtsgeschäfte. Ausnahmen kommen insbesondere bei Verheirateten vor, wenn
  • Verträge zusammen unterschrieben werden
  • bei Bürgschaften
  • "Im Rahmen der Schlüsselgewalt", wenn Geschäfte getätigt werden um den Lebensunterhalt zu decken. Besonders in diesem Fall ist eine Mithaftung im normalen Rahmen üblich. Dennoch zum Beispiel beim Kauf eines Autos durch den Ehepartner ist die Mithaftung nicht gegeben.

Siehe auch:
[ Bürgschaft ] [ Bürgschaft ]






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