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Erklärung Pfändung


Pfändung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Gepfändet wird dabei das bewegliche Vermögen des Schuldners. Der gepfändete Gegenstand wird staatlich beschlagnahmt. Die Voraussetzung für eine Pfändung ist ein erfolgter wirksamer Vollstreckungsbescheid. Unter die Pfändung fallen Sachen- und Forderungspfändungen, dazu zählen auch die Konten- und Lohnpfändung.

Was darf gepfändet werden?
Alle beweglichen Sachen die der Gerichtsvollzieher beim Schuldner vorfindet können gepfändet werden. Dazu gehören Schmuck, Handys, Uhren, Antiquitäten, Wertpapiere auf Namen des Schuldners, Versicherungspolicen und Sparbücher.

Siehe auch:
[ Forderung ] [ Forderungspfändung ] [ Gerichtsvollzieher ] [ Schuldner ] [ Vollstreckungsbescheid ] [ Zwangsvollstreckung ]






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