Erklärung Pfändung von Steuererstattungsansprüchen
In Form der Forderungspfändung sind Ansprüche des Schuldners gegenüber dem Finanzamt, aus Lohn- und Einkommenserstattungen, pfändbar. Hierbei ist die Mitwirkung des Schuldners für den Gläubiger von Bedeutung. Der Gläubiger kann nicht im Namen des Schuldners eine Einkommenssteuererklärung durchführen und den Schuldner auch nicht dazu zwingen. Eine Vorpfändung ist in diesem Fall ebenso nicht möglich. Das Finanzamt dagegen kann zum Beispiel Steuerschulden die bei der Kraftfahrzeugsteuer angefallen sind, mit der Rückerstattung durch die Einkommenssteuererklärung, verrechnen.
Siehe auch:
[ Forderung ] [ Forderungspfändung ] [ Gläubiger ] [ Schuldner ] [ Vorpfändung ]
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