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Erklärung Pfändungsschutz


Aus sozialen Gründen sind Pfändungen nur eingeschränkt möglich. Der Schuldner darf durch eine Zwangsvollstreckung nicht auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sein, um seinen Lebensunterhalt zu decken. Auf Sachen die dem Haushalt und dem persönlichen Gebrauch dienen, sofern sie zu einer bescheidenen und angemessenen Lebensführung dienen, hat der Gläubiger keinen Zugriff. Aufgrund des steigenden Lebensbedarfes unterliegen auch Geräte die zur Informationsbeschaffung benötigt werden(Fernseher, Radio) dem Pfändungsschutz. Geräte und Gegenstände die benötigt werden um die berufliche Tätigkeit fortzusetzen unterliegen auch dem Pfändungsschutz.

Siehe auch:
[ Gläubiger ] [ Pfändung ] [ Schuldner ] [ Zwangsvollstreckung ]






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