Erklärung Pfandlosigkeit
Eine Pfandlosigkeit liegt vor, wenn der Schuldner über unpfändbares Vermögen oder keinem Vermögen verfügt. Dinge des täglichen Lebens und Existenzminimum sind grundsätzlich unpfändbar. Besitzt der Schuldner hochwertige Gegenstände kann eine Austauschpfändung erfolgen. Dabei wird der hochwertige Gegenstand gegen einen Gegenstand mit geringerem Wert ausgetauscht. Zu den Sachen die nicht gepfändet werden dürfen gehören auch Waren die dem Schuldner nicht gehören. Dies ist insbesondere der Fall wenn sich Gegenstände zwar im Besitz des Schuldners befinden, aber noch nicht bezahlt sind. Dabei muss der bestehende Eigentumsvorbehalt eines Dritten beachtet werden.
Siehe auch:
[ Austauschpfändung ] [ Eigentumsvorbehalt ] [ Schuldner ]
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