Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 12. Februar 2012 15:41
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Wörterbuch - Glossar



Erklärung Pfandlosigkeit


Eine Pfandlosigkeit liegt vor, wenn der Schuldner über unpfändbares Vermögen oder keinem Vermögen verfügt. Dinge des täglichen Lebens und Existenzminimum sind grundsätzlich unpfändbar. Besitzt der Schuldner hochwertige Gegenstände kann eine Austauschpfändung erfolgen. Dabei wird der hochwertige Gegenstand gegen einen Gegenstand mit geringerem Wert ausgetauscht. Zu den Sachen die nicht gepfändet werden dürfen gehören auch Waren die dem Schuldner nicht gehören. Dies ist insbesondere der Fall wenn sich Gegenstände zwar im Besitz des Schuldners befinden, aber noch nicht bezahlt sind. Dabei muss der bestehende Eigentumsvorbehalt eines Dritten beachtet werden.

Siehe auch:
[ Austauschpfändung ] [ Eigentumsvorbehalt ] [ Schuldner ]






Zurück ]

Schulden-ABC

Copyright © Schulden und Insolvenz Hilfe Forum - (655 Aufrufe)

Login

Werbung

Wirecard Bank - Das Prepaid Trio

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.1015 Sekunden, mit 8 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | Insolvenz | Linktausch | Billig Strom