Erklärung Pfandrecht
Als Pfandrecht wird ein zur Forderungssicherung bestelltes dingliches Recht bezeichnet. Zu den Grundpfandrechten gehören Grund- und Rentenschulden sowie Hypotheken. Im Gegensatz dazu steht das Pfandrecht beweglicher Sachen.
Siehe auch:
[ Forderung ] [ Hypothek ]
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