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Erklärung Pfändungsschutz


Sicherungsmaßnahmen zum Pfändungsschutz erfolgen in der Regel, wenn ein Antrag Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird. Dabei wird den Gläubigern untersagt Zwangsvollstreckungen durchführen zu lassen. Durch das Verbot besteht für den Schuldner ein Pfändungsschutz. Der Gläubiger darf auch keine Konten- oder Lohnpfändungen vornehmen. Auch bewegliche Sachen dürfen nicht gepfändet werden. Bei Sachen wo bereits eine Pfändung erfolgte ist den Gläubigern das Versteigern untersagt.

Siehe auch:
[ Gläubiger ] [ Insolvenz ] [ Insolvenzverfahren ] [ Pfändung ] [ Schuldner ] [ Zwangsvollstreckung ]






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