Erklärung Planinsolvenz
In der Umgangssprache handelt es sich bei der Planinsolvenz um eine "geplante Insolvenz". Direkt mit dem Insolvenzantrag wird bereits ein Insolvenz-Planverfahren - Vorschlag und einem erstellten Insolvenzplan eingereicht. Begleitet wird die Planinsolvenz von einem Sanierer. Die Entscheidung über Eröffnung des geplanten Verfahrens hängt von der Zustimmung der Gläubiger ab. Der Insolvenzverwalter hat bei Zustimmung nur eine beratende Aufgabe, weil die Geschäftsführung im Amt bleibt.
Siehe auch:
[ Gläubiger ] [ Insolvenz ] [ Insolvenzverwalter ]
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