Erklärung Postsperre
Die Postsperre betrifft vorwiegend das Insolvenzverfahren und ist im Paragraph 99 der Insolvenzordnung geregelt. Bei Notwendigkeit erfolgt eine Anordnung des Insolvenzgerichtes das bestimmte Post des Schuldners dem zuständigen Insolvenzverwalter zugestellt wird. Dies geschieht zum Schutz der Gläubiger und um nachteilige Rechtshandlungen aufzudecken und zu verhindern. Die Öffnung der Post übernimmt der Insolvenzverwalter. Schreiben die nicht das Insolvenzverfahren betreffen, erhält der Schuldner.
Siehe auch:
[ Gläubiger ] [ Insolvenz ] [ Insolvenzgericht ] [ Insolvenzordnung ] [ Insolvenzverfahren ] [ Insolvenzverwalter ] [ Schuldner ]
[ Zurück ]Schulden-ABC
Copyright © Schulden und Insolvenz Hilfe Forum - (363 Aufrufe)