Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 12. Februar 2012 16:11
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Wörterbuch - Glossar



Erklärung Postsperre


Die Postsperre betrifft vorwiegend das Insolvenzverfahren und ist im Paragraph 99 der Insolvenzordnung geregelt. Bei Notwendigkeit erfolgt eine Anordnung des Insolvenzgerichtes das bestimmte Post des Schuldners dem zuständigen Insolvenzverwalter zugestellt wird. Dies geschieht zum Schutz der Gläubiger und um nachteilige Rechtshandlungen aufzudecken und zu verhindern. Die Öffnung der Post übernimmt der Insolvenzverwalter. Schreiben die nicht das Insolvenzverfahren betreffen, erhält der Schuldner.

Siehe auch:
[ Gläubiger ] [ Insolvenz ] [ Insolvenzgericht ] [ Insolvenzordnung ] [ Insolvenzverfahren ] [ Insolvenzverwalter ] [ Schuldner ]






Zurück ]

Schulden-ABC

Copyright © Schulden und Insolvenz Hilfe Forum - (363 Aufrufe)

Login

Werbung

Wirecard Bank - Das Prepaid Trio

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.0449 Sekunden, mit 7 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | Insolvenz | Linktausch | Billig Strom