Erklärung Prüfungstermin
Gegen Ende des Insolvenzverfahrens prüft das Gericht das Vorliegen von Forderungseinwendungen der Gläubiger. Des Weiteren ob Einwendungen beim zuständigen Insolvenzverwalter angemeldet sind und diese in die Insolvenztabelle aufgenommen wurden. Als "rechtlich wirksam festgestellt" gelten alle Forderungen, wenn keine Einwände vorliegen.
Siehe auch:
[ Forderung ] [ Gläubiger ] [ Insolvenz ] [ Insolvenztabelle ] [ Insolvenzverfahren ] [ Insolvenzverwalter ]
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