Erklärung Freistellungserklärung
Beim Bau von Eigentumswohnungen durch einen Bauträger sichert sich die Bank des Bauherrn meistens durch eine Globalgrundschuld an allen Eigentumswohnungen ab. Erwirbt ein Käufer bereits vor Fertigstellung der Eigentumswohnung die selbige, so muss er häufig bereits erste Teilzahlungen vom Gesamtverkaufpreises tätigen. Allerdings ist der Bauträger durch die sog. Makler- und Bauträgerverordnung verpflichtet, Teilzahlungen nur dann entgegenzunehmen, wenn durch eine entsprechende Freistellungserklärung seiner Bank garantiert ist, dass betreffende Eigentumswohnung
nach Begleichung des Gesamtverkaufpreises von der Globalbelastung freigestellt wird. Es kommt vor, dass einige Banken zugesagte Darlehen erst nach Löschung der Globalgrundschuld den Kredit auszahlen. Somit wird eine Zwischenfinanzierung notwendig.
Siehe auch:
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