Erklärung Restschuldbefreiung
Während des Insolvenzverfahrens obliegt der Schuldner der Wohlverhaltensperiode. Ist diese positiv beendet wird anhand eines Gerichtbeschlusses die Restschuldbefreiung erteilt. Damit ist der Schuldner von allen Verbindlichkeiten frei und ohne Schulden. Ausgenommen von der Restschuldbefreiung sind Forderungen die aus vorsätzlich unerlaubten begangenen Handlungen bestehen. Zum Beispiel Geldbußen, Geldstrafen, Betrug, Ordnungs- und Zwangsgelder.
Die Restschuldbefreiung kann in einem Insolvenzverfahren von jeder natürlichen Person beantragt werden.
Siehe auch:
[ Betrug ] [ Forderung ] [ Geldstrafe ] [ Insolvenz ] [ Insolvenzverfahren ] [ Schuldner ] [ Verbindlichkeiten ] [ Wohlverhaltensperiode ]
[ Zurück ]Schulden-ABC
Copyright © Schulden und Insolvenz Hilfe Forum - (736 Aufrufe)