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Erklärung Sachpfändung


Der Umfang einer Pfändung ergibt sich aus der Forderungshöhe zuzüglich aller Kosten. Um den Schuldner das Existenzminimum zu erhalten sind Gegenstände die für den täglichen Bedarf benötigt werden, nicht pfändbar. Dies ist nach Paragraph 812 ZPO gesetzlich geregelt. Sind im Haushalt Wertgegenstände vorhanden können diese jedoch gepfändet werden. Vor allem dann, wenn der Versteigerungserlös der zu erwarten ist, die außenstehende Forderung deckt.

Siehe auch:
[ Forderung ] [ Pfändung ] [ Schuldner ]






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