Erklärung Sachpfändung
Der Umfang einer Pfändung ergibt sich aus der Forderungshöhe zuzüglich
aller Kosten. Um den Schuldner das Existenzminimum zu erhalten sind
Gegenstände die für den täglichen Bedarf benötigt werden, nicht
pfändbar. Dies ist nach Paragraph 812 ZPO gesetzlich geregelt. Sind im
Haushalt Wertgegenstände vorhanden können diese jedoch gepfändet
werden. Vor allem dann, wenn der Versteigerungserlös der zu erwarten
ist, die außenstehende Forderung deckt.
Siehe auch:
[ Forderung ] [ Pfändung ] [ Schuldner ]
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