Erklärung Schuldner
Die Vereinbarung einer Leistung und einer Gegenleistung anhand eines Vertrages betrifft zwei Parteien, dem Schuldner und dem Gläubiger. Der Gläubiger erbringt eine Vorleistung und für diese schuldet die andere Partei, der Schuldner, eine Gegenleistung. Die Inhalte und Rechte von Schuldverhältnissen sind im BGB in den Paragraphen 241 bis 853 beschrieben.
Siehe auch:
[ Gläubiger ]
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