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Erklärung Prozesskostenhilfe


Liegt ein geringes Einkommen vor, so dass die Gerichtskosten nicht erbracht werden können, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Es erfolgt in diesem Fall eine teilweise oder vollständige Gerichtskosten- Befreiung.

Voraussetzung hierfür ist, daß Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten eines Prozesses zu übernehmen und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Wird Ihnen PKH bewilligt, so sind Sie von der Zahlung der Anwaltskosten (Gerichtskosten fallen grundsätzlich nicht an) befreit. Diese übernimmt dann die Staats- oder Landeskasse. Übersteigt Ihr Einkommen bestimmte, in § 115 ZPO festgelegte Grenzen, so müssen Sie die Kosten in monatlichen Raten (höchstens 48) an die Staats- bzw. Landeskasse zurückzahlen.





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