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Erklärung Unpfändbarkeit


Aus sozialen Aspekten ist der Schuldner bei Zwangsvollstreckungs- Maßnahmen gesetzlich im begrenzten Umfang geschützt. Unpfändbare Gegenstände sind:
  • bescheidener Hausrat
  • Gegenstände und Sachen die für die Arbeitstätigkeit erforderlich sind
  • angemessene Kleidung
  • Haus- und Küchengeräte
Im Paragraphen 811 der ZPO sind die unpfändbaren Gegenstände aufgelistet.

Siehe auch:
[ Schuldner ] [ Zwangsvollstreckung ]






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