Erklärung Unpfändbarkeit
Aus sozialen Aspekten ist der Schuldner bei Zwangsvollstreckungs- Maßnahmen gesetzlich im begrenzten Umfang geschützt. Unpfändbare Gegenstände sind:
- bescheidener Hausrat
- Gegenstände und Sachen die für die Arbeitstätigkeit erforderlich sind
- angemessene Kleidung
- Haus- und Küchengeräte
Im Paragraphen 811 der ZPO sind die unpfändbaren Gegenstände aufgelistet.
Siehe auch:
[ Schuldner ] [ Zwangsvollstreckung ]
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