Erklärung Unterhaltsschulden
Zwischen neuen und alten Unterhaltsschulden wird in einem Verbraucherinsolvenzverfahren unterschieden. Alte Unterhaltsschulden sind die, die bereits vor der Eröffnung aufgelaufen sind. Diese können in den Schuldenbereinigungsplan eingegeben werden. Die Pfändung erfolgt nur bis zum Pfändungsfreibetrag. Entstehen während des Insolvenzverfahrens neue Unterhaltsschulden darf auch der unpfändbare Freibetrag gepfändet werden.
Siehe auch:
[ Insolvenz ] [ Insolvenzverfahren ] [ Pfändung ] [ Verbraucherinsolvenzverfahren ]
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