Erklärung Verbraucherinsolvenzverfahren
Durch die Insolvenzordnung ist in Deutschland das Verbraucherinsolvenzverfahren geregelt. Das Verbraucherinsolvenzverfahren kommt für Schuldner (Privatperson) in betracht, bei denen die Schulden mit dem Erlös der zwangsvollstreckungsrechtlich verwertbaren Vermögensgegenstände zusammen mit den nach der gesetzlichen Zumutbarkeitstabelle pfändbaren Beträgen der nächsten sechs Jahre voraussichtlich nicht vollständig getilgt werden können. Am Ende des im Regelfall 6 Jahre dauernden Restschuldbefreiungsverfahren auch Wohlverhaltensperiode genannt steht meist die Restschuldbefreiung, bei der dem Schuldner die Restschuld vollständig erlassen wird.
Siehe auch:
[ Insolvenz ] [ Insolvenzordnung ] [ Restschuldbefreiung ] [ Schuldner ] [ Wohlverhaltensperiode ]
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