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Erklärung Vergleich


Ein Vergleich bezeichnet einen Vertrag der zwischen zwei Parteien geschlossen wird. Mit dem Ziel die Ungewissheit, einen Streit oder ein Rechtsverhältnis auf dem Wege des gegenseitigen Nachgebens zu beseitigen.

Vergleiche zwischen Gläubiger und Schuldner werden in der Praxis meist Erlassvereinbarungen genannt. Der Schuldner versucht in der Regel einen Vergleich zu erzielen indem er einen festen Betrag vereinbaren möchte, auf den er dann regelmäßig Ratenzahlungen leistet. Vorteilhaft bei dieser Einigung beide Parteien können bei einer Ratenvereinbarung den Termin des Forderungsausgleiches genau festlegen. Der Schuldner und der Gläubiger einigen sich auf einen festen Ratenbetrag. Es erfolgt in der Vergleichsvereinbarung ein Hinweis, dass bei pünktlicher Zahlung keine Vollstreckungsmaßnahmen erfolgen. Bei Abschluss eines Vergleiches sollte der Schuldnergut einkalkulieren, ob er auf längere Zeit die monatliche Ratenverpflichtung einhalten kann. Dabei sollte auf eine angemessene Ratenhöhe geachtet werden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Die Vereinbarung des Vergleiches sollte schriftlich erfolgen.

Siehe auch:
[ Forderung ] [ Gläubiger ] [ Schuldner ]






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