Erklärung Wohlverhaltensperiode
Die Wohlverhaltensperiode im Insolvenzverfahren beträgt sechs Jahre. In diesem Zeitraum muss sich der Schuldner an die vorgeschriebenen Obliegenheiten halten unter anderem das pfändbare Einkommen abzuführen.
Siehe auch:
[ Insolvenz ] [ Insolvenzverfahren ] [ Obliegenheit ] [ Schuldner ]
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