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Erklärung Abweisung mangels Masse


Die Abweisung mangels Masse wird auch Insolvenzantragsverfahren bezeichnet. Hierbei handelt es sich um das vorläufige Insolvenzverfahren. Der Schuldner oder der Gläubiger muss zunächst einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Das Gericht prüft das Vorliegen eines Insolvenztatbestandes und das Vorhandensein von Insolvenzmasse. Dies ist nötig zur Deckung des Insolvenzverfahrens. Ist die Masse nicht ausreichend um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, wird der Antrag "mangels Masse" abgewiesen. Die Kosten trägt der Antragsteller.

Siehe auch:
[ Gläubiger ] [ Insolvenz ] [ Insolvenzgericht ] [ Insolvenzmasse ] [ Insolvenztatbestand ] [ Insolvenzverfahren ] [ Schuldner ]






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