Erklärung Zahlungsunfähigkeit
Nach Paragraph 17 der Insolvenzordnung ist Zahlungsunfähigkeit der Eröffnungsgrund eines Insolvenzverfahrens bei natürlichen Personen.
Zahlungsunfähig ist wer nicht mehr in der Lage ist seine fälligen Zahlungsverpflichtungen einzuhalten. Des Weiteren liegt eine Zahlungsunfähigkeit vor, wenn nicht mehr alle finanziellen Verpflichtungen erfolgen. Liegt die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vor ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist.
Siehe auch:
[ Insolvenz ] [ Insolvenzordnung ] [ Insolvenzverfahren ] [ Schuldner ]
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