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Erklärung Zwangsvollstreckung


In der Zwangsvollstreckung können titulierte Ansprüche zwangsweise durchgesetzt werden. Staatliche Organe wie das Vollstreckungsgericht sowie der Einsatz von Gerichtsvollziehern werden in der Zwangsvollstreckung tätig. Die ZV wird betrieben nachdem der Gläubiger einen Vollstreckungstitel erwirkt hat, in dem die Vollstreckungsklausel enthalten ist. Der Vollstreckungsbescheid muss dem Schuldner zugestellt werden.
Zur Zwangsvollstreckung werden entsprechende Maßnahmen wie Pfändung und Zwangsversteigerung durchgeführt.

Siehe auch:
[ Gerichtsvollzieher ] [ Gläubiger ] [ Pfändung ] [ Schuldner ] [ Vollstreckungsbescheid ] [ Vollstreckungsgericht ] [ Zwangsversteigerung ]






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