Erklärung Beugehaft
Die Beugehaft wird auch Erzwingungshaft bezeichnet. Ein Schuldner kann bis zu einen halben Jahr in Beugehaft genommen werden. Weigert sich der Schuldner zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kann der Gerichtsvollzieher ihn verhaften lassen. Der Schuldner wird aus der Haft entlassen, sobald er die eidesstattliche Versicherung ordnungsgemäß abgegeben hat.
Siehe auch:
[ Erzwingungshaft ] [ Gerichtsvollzieher ] [ Schuldner ]
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