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Erklärung Betrug


Nach Paragraph 263 des StGB handelt es sich bei Betrug um eine Straftat. Strafbar ist bereits der Betrugsversuch. In der Regel liegt bereits ein Betrugsversuch vor, wenn ein ungedeckter Scheck als Zahlungsmittel verwendet wird. Der Empfänger befindet sich in der Annahme, dass es sich um einen gedeckten Scheck handelt und unterlässt vorrübergehend die Geltendmachung seiner Forderung.

Betrug liegt vor, wenn der Täter in der Absicht sich zu bereichern, eine andere Person täuscht. Dabei ist es unerheblich ob sich der Täter selbst oder eine Dritte Person bereichern will und ob dem Dritten oder der getäuschten Person dadurch ein Schaden entsteht.

Siehe auch:
[ Forderung ]






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