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Erklärung Bürgschaft


Eine Bürgschaft wird schriftlich und vertraglich geregelt. Eine dritte Person, der Bürge, verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Schuldners einzustehen. Eine Bürgschaft dient zur Absicherung des Gläubigers gegen eine Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Im BGB in den Paragraphen 765 bis 777 ist die Bürgschaft gesetzlich geregelt. Der Bürge verpflichtet sich mit seinem eigenen Vermögen einzustehen, insbesondere wenn der Hauptschuldner nicht mehr zahlen kann oder ausfällt.

Siehe auch:
[ Gläubiger ] [ Schuldner ] [ Verbindlichkeiten ] [ Zahlungsunfähigkeit ]






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