Erklärung Darlehen
ist ein Vertrag zwischen einem Darlehensgeber und -nehmer. Der Darlehensgeber verpflichtet sich zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags, der Darlehensnehmer verpflichtet sich zur Rückzahlung des Betrages zuzüglich der vereinbartern Zinsen und Kosten des Darlehens (§ 488 BGB).
Das Schuldrecht im BGB unterscheidet dabei u.a. zwischen Überziehungskrediten (§ 493 BGB) und Verbraucherdarlehensverträgen (§ 491 BGB). Auch Finanzierungshilfen (z.B. Leasing, Teilzahlungsgeschäfte (§ 499 BGB) mit Verbrauchern und Ratenlieferungsverträge (§ 505 BGB) werden vom Darlehensrecht im BGB umfasst.
Siehe auch:
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