Erklärung Eröffnungsbeschluss
Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird vom Insolvenzgericht ein Insolvenzverwalter bestimmt. Der Eröffnungsbeschluss enthält nachfolgende Angaben des Schuldners: Firma, Name, Vorname, Beschäftigung oder Geschäftszweig sowie die Anschrift des Gewerbes oder der Wohnung. Des Weiteren beinhaltet der Eröffnungsbeschluss Angaben über den Insolvenzverwalter und das Datum mit Uhrzeitangabe der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Siehe auch:
[ Eröffnung des Insolvenzverfahrens ] [ Insolvenz ] [ Insolvenzgericht ] [ Insolvenzverfahren ] [ Insolvenzverwalter ] [ Schuldner ]
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