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Erklärung Fremdantrag


Ein Fremdantrag ist ein Insolvenzantrag durch den Gläubiger. Dieser ist nur zulässig, wenn er bestimmte Bedingungen erfüllt. Der Gläubiger muss ein rechtliches Interesse an der Insolvenzeröffnung begründen. Des Weiteren muss er seine Forderung sowie den Grund der Eröffnung glaubhaft machen können.

Siehe auch:
[ Forderung ] [ Gläubiger ] [ Insolvenz ]






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