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Wörterbuch - Glossar



Erklärung Gerichtsvollzieher


Der Gerichtsvollzieher ist ein Beamter der Justiz und wird im Auftrag des zuständigen Gerichtes tätig. Ein Gerichtsvollzieher hat die Aufgabe, Urteile sowie Vollstreckungstitel zu vollstrecken. Er ist berechtigt dies auch zwangsweise durchzuführen. In das Aufgabengebiet des Gerichtsvollziehers fällt auch die Zustellung von Schriftstücken. Im Auftrag der Justiz setzt er Geldforderungen der Gläubiger gegen Schuldner durch. Die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers besteht darin die Beschlüsse und Urteile der Gerichte durchzusetzen. Die Vollziehung der Pfändung durch den Gerichtsvollzieher erfolgt, wenn ein gerichtlicher Pfändungsbeschluss vorliegt. Begleicht der Schuldner seine Forderung nicht, beantragt der Gläubiger die Pfändung beim Amtsgericht. Dem Schuldner wird der Pfändungsbescheid vom Gerichtsvollzieher zugestellt.

Kann der Schuldner seine Schulden immer noch nicht begleichen, erfolgt die Pfändung. Der Gerichtsvollzieher kann Bargeld und Wertgegenstände pfänden. Um zur Begrenzung der Konflikte zwischen Gläubiger und Schuldner beizutragen, sind Gerichtsvollzieher auch beratend tätig. Eine Einigung kann auch anhand einer Abzahlungsvereinbarung erfolgen. Kommt es dennoch zu einer Pfändung ist die Versteigerung der Gegenstände eine weitere Aufgabe des Gerichtsvollziehers. Der Gläubiger erhält den Erlös. Die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung kann durch den Gerichtsvollzieher erfolgen, wenn keine Pfändungsgegenstände vorhanden sind und der Gläubiger die Abgabe verlangt. Zu den weiteren Aufgaben eines Gerichtsvollziehers gehören Zwangsräumungen, Vorführen von Zeugen unter Zwang und die Durchführung einer behördlich angeordneten Kindesentziehung.

Siehe auch:
[ Forderung ] [ Gläubiger ] [ Pfändung ] [ Schuldner ] [ Zustellung ]






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