Erklärung Gesamtgläubigerschaft
Eine Gesamtgläubigerschaft liegt vor, wenn mehreren Personen die vollständige Leistung einer Forderung zusteht. Der Schuldner wird von seiner Verpflichtung frei, wenn er an einen der Gesamtgläubiger die Zahlung leistet. Die Aufteilung erfolgt unter diesen selbst.
Siehe auch:
[ Forderung ] [ Schuldner ]
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