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Erklärung Geschäftsfähigkeit


Geschäftsunfähig sind generell Kinder bis zum siebten Lebensjahr. Beschränkt geschäftsfähig sind Kinder und Jugendliche im Alter zwischen sieben und 18 Jahren. Meist ist in geschäftlichen Angelegenheiten eine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorgeschrieben. Die volle Geschäftsfähigkeit tritt mit der Volljährigkeit im Alter von 18 Jahren ein. Der Abschluss von Verträgen jeder Art ist möglich. Die Person ist aber für daraus entstehende Folgen voll verantwortlich.





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